Gern geschehen

(17.01.2013, 13:02)Glassmoon schrieb: Mir fällt gerade noch auf, daß Du betonen solltest, daß die Buchstaben d, n, r, g unbedingt rechtsschräg geschrieben werden sollen. (Dein 'n' könnte etwas rechtsschräger sein, das Ende geht nicht nach unten - es ist lediglich oben rund und unten spitz.) Werden sie nicht deutlich rechtsschräg gehalten, können Verwechslungen auftreten: 'd' mit dem Vokalzeichen, 'n' mit 's', '-din-' sieht aus wie '-ip-' … ist mir anfänglich beim Herausklauben aus dem Netz auch passiert und passiert bisweilen aus schlechter Gewohnheit nochDie halbstufige Schreibhöhe kann bei d, n, r gerne noch deutlich untertrieben werden, daß nur eine flache Kurve übrigbleibt. Weiters entstehen bei falscher Schreibung Verwechslungsmöglichkeiten mit Kürzeln aus der Aufbauschrift I.
Studienbegleitbrief 3 schrieb:Das "D" ist ein rechtsschräges Zeichen, es darf auf keinen Fall mit senkrechtem Abstrich geschrieben werden! Den Abstrich beim "D" nämlich nicht rechtsschräg zu machen, verstößt gegen unsere elementarste Regel (Schreiben Sie exakt!) und ist also ein grober Fehler.Über dieses Zitat bin ich noch gestolpert auf der Suche nach den Satzzeichen:
(18.06.2014, 20:24)Mikrobyte schrieb: Wow, ist ja echt beeindruckend, was ihr euch hier für eine Schnellschrift aneignet. Ich habe für alles bisher immer einfach gleich den Computer verwendet, meine Finger funktionieren am besten, wenn sie nahezu parallel darauf arbeiten.
Zitat:meine Handschrift sieht eigentlich schon so aus.
(23.06.2014, 16:29)Glassmoon schrieb: Wikipedia schreibt übrigens, daß es keine Hinweise darauf gäbe, daß Linkshänder in der Links-Nach-Rechts-Schreibweise besonders benachteiligt