05.02.2018, 16:49
Jemand tötet und vergewaltigt deine Tochter und du guckst zu. Vermutlich wachsen in dir Rachegelüste. Die Polizei fängt den Vergewaltiger, dessen Schuld eindeutig bewiesen wird – ganz abgesehen von der Tatsache, dass du ihn wiedererkennst.
In “vernünftigen” Staaten wird der Täter zu lebenslänglicher Haft verurteilt, in “unvernünftigen” zur Todesstrafe.
Zumindest finden wir im aufgeklärten, gemäßigten Europa erstere Staaten vernünftig, letztere unvernünftig. Dafür gibt es zahlreiche, relativ bekannte Begründungen, meist ethischer Natur. Im Wesentlichen fallen mir gerade ein: (1) Töten Unschuldiger ist falsch. Verurteilte sind womöglich unschuldig. (2) Töten ist grundsätzlich falsch. (3) Töten ist grausam und barbarisch.
Jeder Vernünftige unterschreibt (1), so ziemlich unabhängig vom ethischen Überbau. Hingegen (2) kann angezweifelt werden. Das Urteil (3) ist kein ethisches und sollte nichts zur Sache tun. (Oder doch?)
Folgender Vorschlag: In Fällen, in denen die Schuld des Angeklagten unzweifelhaft und eindeutig bewiesen ist, entscheiden die leidtragende Betroffene über Leben und Tod des Schuldigen. Das dient der Befriedigung der Betroffenen, was ja durchaus gut sein kann.
Du darfst also den Peiniger deiner Tochter töten.
Was spricht dagegen? Es geht hier also definitiv nicht um das Töten Unschuldiger. Ist es barbarisch und grausam, einen Vergewaltiger und Mörder zu töten? Tut es etwas zur Sache? Die meisten, so schätze ich, würden hier sagen, dass das Töten grundsätzlich falsch ist, und den Vorschlag darum ablehnen.
Aber wer tötet hier? Der Betroffene, nicht der Staat. Der Staat gibt im Wesentlichen nur den Schutz für das Leben des Schuldigen auf. Der Schuldige verwirkt vor dem Staate sein Recht auf ein geschütztes Leben. Die Frage scheint also in Wahrheit zu sein:
Ist es die Pflicht des Staates, das Leben eines jeden Menschen zu schützen, oder haltet ihr hierzu Ausnahmen für möglich? Wer das Beispiel oben für zu schwach hält, darf stattdessen ruhig Stalin oder so als Beispiel heranziehen … Irgendwann wird es relevant.
Ich kenne übrigens keine einschlägige Literatur dazu. Sehe ich aus, wie ein bekloppter Philosophiestudent? lololol. Nein, ernsthaft, ich kenne halt leider keine Literatur dazu.
In “vernünftigen” Staaten wird der Täter zu lebenslänglicher Haft verurteilt, in “unvernünftigen” zur Todesstrafe.
Zumindest finden wir im aufgeklärten, gemäßigten Europa erstere Staaten vernünftig, letztere unvernünftig. Dafür gibt es zahlreiche, relativ bekannte Begründungen, meist ethischer Natur. Im Wesentlichen fallen mir gerade ein: (1) Töten Unschuldiger ist falsch. Verurteilte sind womöglich unschuldig. (2) Töten ist grundsätzlich falsch. (3) Töten ist grausam und barbarisch.
Jeder Vernünftige unterschreibt (1), so ziemlich unabhängig vom ethischen Überbau. Hingegen (2) kann angezweifelt werden. Das Urteil (3) ist kein ethisches und sollte nichts zur Sache tun. (Oder doch?)
Folgender Vorschlag: In Fällen, in denen die Schuld des Angeklagten unzweifelhaft und eindeutig bewiesen ist, entscheiden die leidtragende Betroffene über Leben und Tod des Schuldigen. Das dient der Befriedigung der Betroffenen, was ja durchaus gut sein kann.
Du darfst also den Peiniger deiner Tochter töten.
Was spricht dagegen? Es geht hier also definitiv nicht um das Töten Unschuldiger. Ist es barbarisch und grausam, einen Vergewaltiger und Mörder zu töten? Tut es etwas zur Sache? Die meisten, so schätze ich, würden hier sagen, dass das Töten grundsätzlich falsch ist, und den Vorschlag darum ablehnen.
Aber wer tötet hier? Der Betroffene, nicht der Staat. Der Staat gibt im Wesentlichen nur den Schutz für das Leben des Schuldigen auf. Der Schuldige verwirkt vor dem Staate sein Recht auf ein geschütztes Leben. Die Frage scheint also in Wahrheit zu sein:
Ist es die Pflicht des Staates, das Leben eines jeden Menschen zu schützen, oder haltet ihr hierzu Ausnahmen für möglich? Wer das Beispiel oben für zu schwach hält, darf stattdessen ruhig Stalin oder so als Beispiel heranziehen … Irgendwann wird es relevant.
Ich kenne übrigens keine einschlägige Literatur dazu. Sehe ich aus, wie ein bekloppter Philosophiestudent? lololol. Nein, ernsthaft, ich kenne halt leider keine Literatur dazu.